Erklärung zur Barrierefreiheit

Ronny Oettel ist bestrebt, seine Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website ronny-oettel.com.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA sowie mit der DIN EN 301 549 vereinbar.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, die verbleibenden Barrieren durch technische Optimierungen und regelmäßige Scans (u. a. mit dem Elementor a11y Tool) zu beseitigen.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • PDF-Dokumente: Ältere PDF-Dokumente sind möglicherweise noch nicht vollständig barrierefrei strukturiert. Wir bemühen uns, neue Dokumente in einem barrierefreien Format bereitzustellen.
  • Video-Untertitel: Bei älteren Videoinhalten können vereinzelt Untertitel fehlen. Wir arbeiten an der Nachbesserung.
  • Alternativtexte: Trotz sorgfältiger Pflege kann es bei einer Vielzahl von Bildern vorkommen, dass vereinzelt beschreibende Texte fehlen.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 04. Juni 2026 erstellt. Die Bewertung der Barrierefreiheit basiert auf einer Selbstbewertung in Verbindung mit automatisierten Prüfungen durch spezialisierte Barrierefreiheits-Tools (Elementor a11y).

4. Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel bei der barrierefreien Gestaltung von ronny-oettel.com auffallen, können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir werden versuchen, die gemeldeten Barrieren zeitnah zu prüfen und zu beheben.

Kontakt: Ronny Oettel Mühlenstraße 8 14167 Berlin E-Mail: hello@ronny-oettel.com Website: https://ronny-oettel.com

5. Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden. In Deutschland ist dies oft die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG ).

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